Gesamtjugend
Jugendausschuss
Gesamtjugendleiter: Stephan Kast
Stellvertreter, Jugendleiter Schach: Franz Münch
Kassierer, Jugendleiter Tischtennis: Petra Zeifang
Schriftführer: Ruht Kasper
Jugendleiter Fußball: Ralf Enderle
Jugendleiter Tennis: Michael Renz
Jugendleiter Tischtennis: Ulricke Mayer
Jugendleiter Volleyball: Rolf Braunmiller
Jugendleiter Turnen: Regine Schöll
So wie Jeweils ein Jugendlicher aus den einzelnen Abteilungen
Jugendordnung des Turn- und Sportvereins Berghülen 1931e.V.
§1
Name und Mitgliedschaft
Alle Vereinsmitglieder bis zum vollendeten 18.Lebensjahr und alle regelmäßig und unmittelbar in der Vereinsjugendarbeit tätigen Mitarbeiter/innen bilden die Vereinsjugend im Sportverein Turn- und Sportverein Berghülen 1931 e. V.
§2
Aufgaben und Ziele
Die Jugendarbeit im Turn- und Sportverein Berghülen 1931 e. V. findet in den Abteilungen und auf Gesamtvereinsebene statt. Sie trägt zur Persönlichkeitsbildung der jungen Menschen bei.
Sie hat folgende Ziele:
2.1. Sportlicher Bereich:
2.1.1. In Zusammenarbeit mit der jeweiligen Abteilung Organisation des Übungs- und Trainingsbetriebes unter fachkundiger, dem jeweiligen Entwicklungsstand der Kinder und Jugendliche angepasste, Anleitung;
2.1.2. Teilnahme am Wettkampfbetrieb der jeweiligen Fachverbände;
2.1.3. Organisation eines sportartübergreifenden Freizeitsportangebotes für Kinder und Jugendliche.
2.2. Außersportlicher Bereich:
2.2.1. Organisation von freizeit-kulturellen Veranstaltungen auf Abteilungs- und Gesamtvereinsebene;
2.2.2. Organisation von Bildungsangeboten für Mitarbeiter/-innen und Jugendliche;
2.2.3. Führen und Verwalten der Jugendkasse;
2.2.4. Vertretung der spezifischen Interessen von Jugendlichen gegenüber der Abteilung, dem Gesamtverein und der Öffentlichkeit.
§3
Organe
Organe der Vereinsjugend im Turn- und Sportverein Berghülen 1931 e.V. sind:
3.1. der Gesamtjugendausschuss;
3.2. der Jugendvorstand;
3.3. die Jugendvertreter;
3.4. die Abteilungsjugendvollversammlungen;
3.5. die Abteilungsjugendvorstände.
§4
Abteilungsjugendvollversammlung
Die Abteilungsjugendvollversammlung besteht aus allen Mitgliedern der jeweiligen Abteilung im Alter vom 10. bis 18. Lebensjahr und den regelmäßig und unmittelbar in der Abteilungsjugend tätigen Mitarbeiter/innen. Sie findet einmal jährlich, im letzten Quartal, statt. Ihre Aufgaben sind:
4.1. Wahl des Abteilungsjugendvorstandes;
4.2. Entgegennahmen des Kassenberichts;
4.3. Festlegung der Schwerpunkte der Jugendarbeit der Abteilungen.
§5
Abteilungsjugendvorstand
Der Abteilungsjugendvorstand besteht aus mindestens drei Personen. Ihm gehören an:
5.1. Abteilungsjugendleiter/in;
5.2. Abteilungsjugendsprecher/in;
5.3. Vertreter/in des Jugendsprechers;
5.4. Weitere Mitarbeiter/innen.
Abteilungsjugendleiter/in und Abteilungsjugendsprecher/in gehören Kraft ihres Amtes dem Abteilungsvorstand an. Abteilungsjugendsprecher oder Abteilungsjugendsprecherin dürfen bei ihrer Wahl das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Der Abteilungsjugendvorstand hat folgende Aufgaben:
5.6. Führen und Verwalten der Abteilungsjugendkasse;
5.7. Zusammenarbeit mit dem Gesamtjugendausschuss;
5.8. Vertretung der Abteilungsjugend im Abteilungsvorstand.
§6
Gesamtjugendleiter
Der Gesamtjugendleiter wird von der Hauptversammlung auf 2 Jahre gewählt. Sein Stellvertreter wird im Gesamtjugendausschuss gewählt.
Seine Aufgaben sind:
6.1. Einsetzen für die Interessen der Jugend;
6.2. Führen der Geschäfte des Gesamtjugendausschusses zwischen den einzelnen Sitzungen;
6.3. Vorbereitung der Sitzungen des Gesamtjugendausschusses;
6.4. Betreuung der Abteilungsjugendvorstände und Zusammenarbeit mit diesen;
6.5. Vertretung und Repräsentation der Vereinsjugend nach innen und außen.
§7
Gesamtjugendausschuss
Der Gesamtjugendausschuss ist das oberste Organ der Vereinsjugend im Turn- und Sportverein
TSV Berghülen 1931 e.V. Mitglieder sind der Gesamtjugendleiter und sein Stellvertreter, sowie der Kassier und Schriftführer und die Vertreter der Abteilungsjugenden und die Mitglieder
des Jugendvorstands der Abteilungsjugenden. Der Gesamtjugendausschuss tagt mindestens zweimal im Jahr.
Stimmberechtigt sind der Gesamtjugendleiter und jede Abteilung mit jeweils einer Stimme.
Seine Aufgaben sind:
7.1. Wahl des Vertreters des Gesamtjugendleiters;
7.2. Führen und Verwalten der Gesamtjugendkasse;
7.3. Beratung von grundsätzlichen Fragen der Vereinsjugendarbeit;
7.4. Organisation von größeren Veranstaltungen im freizeitsportlichen und freizeitkulturellen Bereich;
7.5. Durchführung bzw. Bereitstellung von Bildungsangeboten;
7.6. Beschlussfassung über die Jugendordnung des Vereins bzw. von Änderungen dieser.
§8
Jugendkasse
8.1. Die Jugendkasse ist Teil des Vereinsvermögens. Sie ist zum Jahresende mit der Kasse des
Gesamtvereins abzustimmen.
8.2. Die Vereinsjugend wirtschaftet selbstständig und eigenverantwortlich mit den ihnen direkt
zufließenden Mitteln.
8.3. Die Jugendkasse ist jährlich mindestens einmal von den vom Gesamtverein gewählten
Kassenprüfer/innen zu prüfen
§9
Gültigkeit, Änderung der Jugendordnung
Die Jugendordnung muss vom Gesamtjugendausschuss mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern beschlossen und vom Vereinsrat mit einfacher Mehrheit bestätigt werden. Das gleiche gilt für Änderungen. Die Jugendordnung bzw. Änderungen der Jugendordnung tritt/treten mit Bestätigung durch den Vereinsrat in Kraft.
§10
Sonstige Bestimmungen
Sofern in der Jugendordnung keine besonderen Regelungen enthalten sind, gelten jeweils die Bestimmungen der Vereinssatzung.
